PEND berechnet unterschiedliche Gebühren für die Nutzung unserer Zahlungsanbindungen. Während einige dieser Gebühren jährlich erhoben werden, erfolgt die Abrechnung anderer in der Regel monatlich. Nachfolgend findest du detaillierte Informationen zu den verschiedenen Gebührenarten.
Welche Zahlungsmethode wird belastet?
Die Gebühren werden von der in deinem Konto hinterlegten Zahlungsmethode abgebucht, die automatisch gespeichert wird, sobald du dich für deine erste Zahlungsintegration anmeldest.
Um deine gespeicherte Zahlungsmethode anzuzeigen oder zu ändern, gehe in die Einstellungen und wähle „Abrechnung“. Alternativ kannst du hier klicken.
Beachte: Du kannst eine Zahlungsmethode nur ersetzen, nicht jedoch entfernen.
Tipp: Du erhältst eine Benachrichtigung per E-Mail, falls die gespeicherte Zahlungsmethode bald abläuft.
Welche Gebühren fallen an?
Hier ein Überblick über die möglichen Gebühren für unsere Zahlungsanbindungen:
1. Jährliche Abonnementgebühr
Diese Gebühr wird einmal jährlich für die allgemeine Nutzung der Zahlungsintegration erhoben. Wenn du mehrere Abonnements hast, erhältst du für jedes eine separate Rechnung.
Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern es nicht bis zum Tag vor dem Verlängerungsdatum gekündigt wird.
Wichtig: 14 Tage vor Verlängerung erhältst du eine E-Mail-Benachrichtigung, die dir ausreichend Zeit gibt, das Abonnement bei Bedarf zu kündigen. Diese E-Mail enthält einen direkten Link zur Kündigung deines Abonnements.
2. Plattformgebühr
Diese Gebühr entspricht einem Prozentsatz (normalerweise etwa 0.3%) deines Bruttowarenwerts (GMV), also der Summe aller Transaktionen, die über die Zahlungsanbindung abgewickelt wurden. Rückerstattungen werden dabei nicht berücksichtigt.
Die Plattformgebühr wird in der Regel monatlich für den vorherigen Nutzungsmonat in Rechnung gestellt.
Solltest du mehrere Zahlungsanbindungen haben, erhältst du eine konsolidierte Abrechnung die die Platformgebühr für alle Zahlungsanbindungen beinhaltet.
Hinweis: Unsere dynamische Abrechnungsstruktur passt den Abrechnungszeitraum flexibel an, was gelegentlich zu längeren Abständen führt. In seltenen Fällen erfolgt die Abrechnung nur jährlich oder noch seltener. Wir arbeiten jedoch daran, die Abrechnungsintervalle regelmässiger zu gestalten.
3. Autorisierungsgebühr
Für bestimmte Zahlungsanbindungen fällt eine Autorisierungsgebühr (z.B. 0.18 CHF) pro Transaktionsautorisierung an. Diese Gebühr betrifft vor allem Kreditkartenzahlungen, bei denen eine Autorisierung vor der Belastung erfolgt, und schliesst auch abgelehnte Transaktionen ein.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich zusammen mit der Plattformgebühr und folgt derselben dynamischen Struktur (siehe oben).
4. Steuern
Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt), die separat auf deiner Rechnung ausgewiesen wird.
Weitere Gebühren, die nicht von PEND erhoben werden
Zusätzliche Gebühren, die ausserhalb von PEND anfallen können:
Gebühren deines Shop-Systems: Je nach Plan können bei deinem Shop-Anbieter (z.B. Shopify oder Wix) Gebühren anfallen.
Gebühren für Zahlungsmethoden: Diese umfassen zum Beispiel Akquisitionsgebühren für Kreditkarten- oder TWINT-Zahlungen und werden meist direkt von der Auszahlung abgezogen, die du vom jeweiligen Anbieter erhältst.